DBB erreicht Durchbruch: Beamte bekommen 3,0 Prozent mehr ab April 2025 – rückwirkend und mit Abschlagszahlungen

DBB erreicht Durchbruch: Beamte bekommen 3,0 Prozent mehr ab April 2025 – rückwirkend und mit Abschlagszahlungen

Endlich Bewegung nach Jahren des Stillstands: Deutscher Beamtenbund und Bundesministerium des Innern haben am 31. März 2025 einen historischen Kompromiss über die Besoldung von Bundesbeamten ausgehandelt. Ab 1. April 2025 erhalten Beamte eine rückwirkende Erhöhung von 3,0 Prozent – mindestens 110 Euro monatlich – und ab 1. Mai 2026 folgt eine weitere Anpassung von 2,8 Prozent. Die ersten Zahlungen sollen bereits im Dezember 2025 als Abschlagszahlung erfolgen, sofern der Bundestag den Haushalt bis Jahresende verabschiedet. Es ist der größte Schritt seit Jahren, getrieben nicht nur von Verhandlungen, sondern von einem entscheidenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Warum jetzt – und warum so dringend?

Der Durchbruch kam nicht aus dem Nichts. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2025, das die bisherige Orientierung an der Grundsicherung endgültig ad acta legte. Statt sich an 1.200 Euro Grundsicherung zu orientieren, muss die Beamtenbesoldung nun mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen. Das ist kein kosmetischer Anpassungsschritt – das ist eine verfassungsrechtliche Neubestimmung. Frühere Regelungen, die bis 2021 galten, sind damit obsolet. In Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen fordern die Landesverbände des Deutschen Beamtenbundes bereits seit Monaten eine Neuberechnung. Jetzt hat das Gericht den Druck auf die Politik massiv erhöht.

Was genau ändert sich – und wann?

Die Vereinbarung ist detailliert und mehrschichtig. Ab 1. April 2025 steigen die Tabellenentgelte um 3,0 Prozent – mindestens 110 Euro. Das gilt für alle Bundesbeamten, egal ob im mittleren oder gehobenen Dienst. Wer weniger verdient, bekommt den vollen Betrag, wer mehr verdient, profitiert prozentual. Parallel werden die Ausbildungsentgelte für Anwärter:innen um 75 Euro angehoben – und das gleiche gilt für Praktikant:innen und Studierende im Beamtenbereich. Ab 1. Mai 2026 folgt eine weitere Erhöhung von 2,8 Prozent. Tarifliche Zulagen werden jeweils um 3,11 Prozent und danach um 2,8 Prozent erhöht. Ein weiterer Punkt: Ab 2027 erhalten Beamte einen zusätzlichen, freien Urlaubstag – ein symbolischer, aber wichtiger Gewinn.

Die Abschlagszahlungen sind der entscheidende Trick. Normalerweise würde die Umsetzung Monate dauern – doch mit der Entscheidung des Bundeskabinetts vom 3. September 2025 wird das Geld schon vor der endgültigen Gesetzesänderung ausgezahlt. Die Nachzahlung deckt die Monate April bis November 2025 ab. Wer im Dezember seine Bezüge erhält, bekommt also nicht nur den neuen Satz, sondern auch die Rückstände. Das ist ein starkes Signal: Die Politik will nicht länger warten, bis der Bundestag den Haushalt abschließt.

Wer profitiert – und wer bleibt auf der Strecke?

Wer profitiert – und wer bleibt auf der Strecke?

Die neue Regelung trifft vor allem diejenigen, die lange unter der Inflation gelitten haben. Ein Beamter im mittleren Dienst mit einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro vor der Anpassung erhält nun mindestens 2.610 Euro – und wenn er vorher nur 1.400 Euro verdiente, steigt sein Gehalt auf 1.510 Euro. Das ist mehr als eine Inflationsausgleichszahlung – das ist eine Korrektur einer jahrelangen Unterbezahlung. Doch nicht alle sind zufrieden. Die Gewerkschaft dbb in Baden-Württemberg betont, dass die Anpassung zwar notwendig, aber nicht ausreichend sei. Die sogenannte „Prekaritätsschwelle“ von 80 Prozent des Median-Einkommens müsse auch in den Bundesländern umgesetzt werden – und das ist noch nicht geschehen. In einigen Ländern liegen die Besoldungstabellen noch immer unter der neuen Grenze.

Was kommt als Nächstes?

Der Referentenentwurf zur gesetzlichen Umsetzung wurde im Herbst 2025 veröffentlicht. Das Kabinett beschäftigte sich damit im November 2025 – die endgültige Verabschiedung im Bundestag ist für Anfang 2026 geplant. Doch das ist nur der Anfang. Die Bundesländer müssen nun ihre eigenen Besoldungsgesetze überprüfen. Der DBB NRW hat bereits angekündigt, Gespräche mit der Landesregierung aufzunehmen. In Sachsen-Anhalt wird neu gerechnet – die alten Berechnungen aus 2015 bis 2021 gelten nicht mehr. Die nächste Herausforderung: die Dynamisierung der Schichtzulagen. Die jetzige Regelung sieht vor, dass diese Zulagen künftig automatisch mit den Tarifabschlüssen steigen – ein lang ersehnter Schritt, der die Arbeitsbedingungen für Polizist:innen, Feuerwehrleute und andere Schichtarbeiter:innen verbessert.

Was bedeutet das für die Zukunft der Beamtenbesoldung?

Was bedeutet das für die Zukunft der Beamtenbesoldung?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Grundlage der Besoldungspolitik verändert. Es geht nicht mehr um „ein bisschen mehr“, sondern um eine verfassungskonforme Mindestausstattung. Die vier vom Gericht festgelegten Parameter – Tariflohnindex, Nominallohnindex, Verbraucherpreisindex und das Abstandsgebot – werden künftig maßgeblich sein. Ein Bundesland darf nicht mehr als fünf Prozent unter einem dieser Werte liegen. Das bedeutet: Ab 2027 könnte eine weitere Anpassung von über vier Prozent nötig sein. Die Politik kann nicht mehr einfach ignorieren, was die Wirtschaft und die Arbeitsmärkte vorgeben. Die Beamtenbesoldung wird damit stärker an den Tarifverträgen ausgerichtet – ein langer Weg, aber jetzt endlich in Gang gekommen.

Frequently Asked Questions

Wie viel mehr bekommen Beamte konkret ab Dezember 2025?

Beamte erhalten ab Dezember 2025 eine Nachzahlung für die Monate April bis November 2025 – also acht Monate rückwirkend. Die Erhöhung beträgt mindestens 110 Euro pro Monat, also insgesamt 880 Euro Nachzahlung. Wer mehr verdient, erhält 3,0 Prozent seines Grundgehalts zusätzlich. Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 Euro wären das 90 Euro pro Monat, also 720 Euro Nachzahlung. Die Auszahlung erfolgt mit der Dezember-Abrechnung.

Warum ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts so wichtig?

Das Gericht hat erstmals eine klare Grenze festgelegt: Die Besoldung darf nicht unter 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens liegen. Das ist eine neue, objektive Messlatte – nicht mehr die Grundsicherung als Referenz. Damit wird die Beamtenbesoldung endlich an die tatsächliche Kaufkraft der Gesellschaft angepasst. Wer unter dieser Schwelle liegt, verletzt die Verfassung – und das ist jetzt juristisch nachprüfbar.

Gilt die Erhöhung auch für Landesbeamte?

Nein, die Regelung betrifft zunächst nur Bundesbeamte. Doch die Bundesländer sind unter Druck. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist bindend für alle Ebenen. In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt fordern die Landesverbände des DBB bereits eine Überprüfung der Landesbesoldungsgesetze. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch dort Anpassungen folgen – vielleicht schon 2026.

Warum gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag ab 2027?

Der zusätzliche Urlaubstag ist eine Gegenleistung für die langjährige Unterbezahlung und die hohen Belastungen, besonders in den Bereichen Polizei, Justiz und Verwaltung. Es ist kein bloßes Geschenk, sondern ein symbolischer Ausgleich. Die DBB hat diesen Punkt als Teil der „Modernisierung der Besoldung“ gefordert – und er wurde aufgenommen, um das Leistungsprinzip zu stärken. Wer mehr leistet, soll auch mehr bekommen – auch in Form von Zeit.

Wird die Besoldung ab 2026 automatisch weiter steigen?

Ja – und das ist der entscheidende Punkt. Die neue Regelung bindet die Besoldung an vier wirtschaftliche Indizes. Wenn sich der Tariflohnindex oder die Inflation erhöht, muss die Besoldung automatisch nachgezogen werden. Die Bundesländer dürfen nicht länger einfach ignorieren, was die Wirtschaft vorgibt. Ab 2026 wird es also keine fünfjährigen Stillstandsphasen mehr geben – die Dynamik ist jetzt gesetzlich verankert.