Am sechsten Tag des bislang sehr medial begleiteten Prozesses im Hamburgischen Landgericht fiel ein überraschender Wendepunkt: Christina Block erklärte, sie werde von nun an jede Frage der Gegenpartei nicht mehr beantworten. Der Tenor ihrer Aussage war klar: „Ich werde künftig schweigen.“ Damit entlud sich die bereits angespannten Fronten zwischen der Erbin der Block House‑Steakhouse‑Kette und den Vertretern des sekundären Klägers, ihrem Ex‑Ehemann Stephan Hensel.
Hintergrund des Verfahrens
Der Rechtsstreit begann mit einem dramatischen Vorfall an Silvester 2023/24. Die damals 13‑jährige Klara und ihr 10‑jähriger Bruder Theodor wurden – laut Anklage – von einem maskierten Kommando aus Dänemark nach Deutschland verschleppt. Die Staatsanwaltschaft wirft Christina Block vor, die Entführung finanziell und organisatorisch initiiert zu haben. Block bestreitet das vehement und betont, sie habe weder den Raub beauftragt noch gewollt.
Der Kern des Konflikts lässt sich allerdings bis in die Trennungs- und Sorgerechtsauseinandersetzung zurückverfolgen. Nachdem sich das Paar 2019 scheiden ließ, zog Hensel nach Dänemark. Im August 2021 verweigerte er die Rückgabe der Kinder nach Hamburg, was den Grundstein für die juristischen Auseinandersetzungen legte. Ein gescheiterter Entführungsversuch von Block im Jahr 2022 wird ebenfalls im Prozess thematisiert.
Der sechste Verhandlungstag
Am heutigen Tag stand die Befragung durch die Anwälte des sekundären Klägers im Mittelpunkt. Hensel, der nun als Gegenkläger auftritt, stellte seiner Ex‑Frau Fragen, die er als Beweis für ihre angebliche Rolle im Kidnap‑Plan sammelte. Block reagierte mit einem knappen Satz und verweigerte fortan jede weitere Aussage. Die Richterin betonte, dass das Recht auf Aussageverweigerung im Strafverfahren zwar besteht, aber bei einer zivilrechtlichen Gegenklage anders zu gewichten sei. Die Debatte darüber, ob Block ein Grundrecht auf Schweigen gegenüber dem Gegenkläger hat, zog das ganze Gericht in Aufruhr.
Während die Staatsanwaltschaft weiterhin die Anklagepunkte schwere Kindesentführung, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen anführt, kritisierte das Verteidigungsteam die Verfahrensführung. Sie warfen die Richterin vor, den Prozess zu einer „Inszenierung“ auszuweiten und die Rechte der Verteidigung zu missachten.
Die Verhandlung war zudem von zahlreichen prozessualen Streitpunkten geprägt: Fragen zur Zulässigkeit bestimmter Beweismittel, die Rolle von Zeugen wie der geheimnisvollen „Olga“ und die Herkunft des behaupteten Bargeldes in Höhe von 120.000 Euro wurden heiß diskutiert. Auch ein angebliches Alarmgerät, das um den Hals von Klara gelegt worden sein soll, stand im Fokus der Ermittlungen.
Die Öffentlichkeit verfolgt den Fall mit großem Interesse, nicht zuletzt, weil mehrere weitere Beschuldigte – mutmaßliche Helfer und Logistikpartner – bereits angeklagt wurden. Die Anklage malt ein Bild einer geplanten, fast filmreifen Aktion, die dem Begriff "Hollywood‑Stil" aller Ehren nicht zu kurz kommt. Block hingegen bleibt standhaft: "Ich habe meine Kinder nicht entführt, ich habe nur versucht, sie zu mir zu holen.“
Der Prozess, der im Juli 2025 eröffnet wurde, befindet sich noch in einer frühen Phase, obwohl bereits mehrere Verhandlungstage hinter sich liegen. Weitere Themen, die in den kommenden Sitzungen zu erwarten sind, beinhalten die Bewertung von Finanztransaktionen, die mögliche Mitwirkung internationaler Kontakte und die endgültige Frage, ob das angesprochene Schweigen von Block das Verfahren wesentlich beeinflussen wird.
Die nächsten Schritte werden zeigen, ob das Gericht dem Vorwurf der Verweigerung von Auskünften nachgeht oder ob die Verteidigung ihr Recht auf Zeugnisverweigerung durchsetzen kann. Klar ist jedoch, dass dieser Fall nicht nur ein Rechtsstreit zwischen zwei Elternteilen ist, sondern ein komplexes Geflecht aus Familienrecht, Strafrecht und internationalen Ermittlungen, das die Medienlandschaft noch lange beschäftigen wird.